Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für XRSF

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung der Softwareanwendung XRSF („XRSF“) durch die CLOUDWORX GmbH, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München („CLOUDWORX“) an Geschäftskunden und gemeinnützige Organisationen („KUNDE“). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen erkennt CLOUDWORX nur an, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

XRSF ermöglicht die Erstellung, den Versand und den Empfang elektronischer Rechnungen gemäß den Standards XRechnung und ZUGFeRD direkt innerhalb der Salesforce-Plattform. Detaillierte Dokumentationen zu Funktionen, Installation und Nutzung sind unter www.xrsf.de abrufbar.

Mit dem Erwerb eines Abonnements erhält der KUNDE die technische Möglichkeit und Berechtigung, XRSF über Telekommunikation auf den Servern von Salesforce oder deren Vertragspartnern gemäß den Regelungen dieses Vertrags zu nutzen.

Die Nutzung von XRSF setzt ein gültiges Salesforce-Konto und die Akzeptanz der Salesforce-Nutzungsbedingungen voraus.

§2 Vertragsschluss / Testversion
Mit der Installation von XRSF über den Salesforce AppExchange erhält der KUNDE eine kostenlose Testversion für einen Monat, sofern eine solche nicht bereits zuvor genutzt wurde. Der Vertrag kann während oder nach Ablauf der Testphase jederzeit durch einfache Mitteilung per E-Mail an support@xrsf.de beendet werden. Eine Testphase ist ausgeschlossen, wenn bereits zuvor eine 30-tägige Testversion genutzt wurde.

§3 Nutzungsrechte
Dem KUNDEN wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, XRSF während der Vertragslaufzeit über einen Browser zu nutzen. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ist unter www.xrsf.de einsehbar.

Der KUNDE darf XRSF oder Teile davon nicht unterlizenzieren, vervielfältigen, verbreiten, vermieten oder verleihen. Personen, die im Namen des KUNDEN handeln, gelten in diesem Zusammenhang nicht als Dritte.

§4 Gewährleistung / Support / Updates
CLOUDWORX gewährleistet die Funktionalität von XRSF gemäß Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung bezieht sich auf die jeweils aktuelle Version, es sei denn, der Fehler wäre auch bei Anwendung verfügbarer Updates aufgetreten.

Fehler sind per E-Mail an support@xrsf.de unter Beschreibung und nach Möglichkeit mit Screenshot zu melden. CLOUDWORX hat das Recht auf bis zu drei Nachbesserungsversuche. Schlagen diese fehl, kann der KUNDE den Vertrag durch Deaktivierung von XRSF in seinem Salesforce-Konto kündigen.

Updates werden regelmäßig bereitgestellt. Der KUNDE ist selbst verantwortlich für deren Installation. CLOUDWORX ist nicht verpflichtet, Probleme zu beheben, die durch fehlende Updates entstehen.

§5 Verfügbarkeit und Unterbrechungen
Die Verfügbarkeit von XRSF hängt von den Diensten von Salesforce ab. Technisch notwendige Anpassungen und Wartungsarbeiten können zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen. CLOUDWORX haftet nicht für die Qualität der Internetverbindung des KUNDEN.

§6 Pflichten des KUNDEN
Der KUNDE muss über eine gültige Salesforce-Lizenz verfügen. Er ist für die Verwaltung seiner Daten sowie für die Durchführung von Datensicherungen vor Vertragsende selbst verantwortlich.

Ein unbefugter Zugriff auf Daten oder Eingriffe in Dienste von CLOUDWORX sind untersagt.

§7 Entgelte / Zahlungsbedingungen
Der KUNDE verpflichtet sich zur Zahlung des auf dem Salesforce AppExchange angegebenen Abonnementpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich ab Vertragsbeginn. Die Zahlung ist jeweils bis zum dritten Werktag des Abrechnungszeitraums fällig.

Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, stets aktuelle Zahlungs- und Mandatsdaten bereitzustellen.

§8 Haftung
CLOUDWORX haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Datenverluste aufgrund fehlender Sicherungen durch den KUNDEN haftet CLOUDWORX nicht.

CLOUDWORX übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle über XRSF verarbeiteten Rechnungsdaten fehlerfrei sind. Die Prüfung der Richtigkeit der Daten obliegt dem KUNDEN.

§ 9 Datenschutz und datenschutzrechtliche Rollen
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Soweit CLOUDWORX im Rahmen der Bereitstellung, des Betriebs oder der Nutzung von XRSF personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN und nach dessen Weisungen verarbeitet, handelt CLOUDWORX als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Für diese Verarbeitung gilt der gemäß § 14 geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Soweit CLOUDWORX personenbezogene Daten zu eigenen, von den Weisungen des KUNDEN unabhängigen Zwecken verarbeitet, handelt CLOUDWORX als Verantwortlicher. Dies betrifft insbesondere personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsverwaltung, Abrechnung und Kommunikation mit Ansprechpartnern des KUNDEN.

(4) Ob und in welchem Umfang CLOUDWORX als Auftragsverarbeiter tätig wird, richtet sich nach den tatsächlich genutzten Funktionen von XRSF und den hierbei stattfindenden Verarbeitungsvorgängen. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und seinen anwendungsbezogenen Anlagen.

§10 Freistellung
Der KUNDE stellt CLOUDWORX von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von XRSF durch den KUNDEN beruhen. Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen Datenschutz- oder Urheberrechte. Der KUNDE verpflichtet sich, CLOUDWORX bei drohenden Verstößen umgehend zu informieren.

§11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht; der KUNDE kann stattdessen das Vertragsverhältnis kündigen.

§12 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Die Kündigung durch den KUNDEN setzt die Deaktivierung von XRSF im Salesforce-Konto voraus. Eine bloße Mitteilung reicht nicht aus. CLOUDWORX muss die Kündigung schriftlich erklären und XRSF entsprechend deaktivieren.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§13 Abtretung / Gerichtsstand
CLOUDWORX ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen. Der KUNDE wird darüber informiert und kann innerhalb eines Monats kündigen.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

§14 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Soweit CLOUDWORX gemäß § 9 Abs. 2 als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen der unter https://cloudworx.agency/avv abrufbare Auftragsverarbeitungsvertrag in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des KUNDEN gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor.